Jede Frau hat nach einer Hausgeburt, ambulanter oder stationärer Krankenhausgeburt (auch nach Kaiserschnitt) Anspruch auf Hebammenhilfe.
Ihre Krankenkasse bezahlt tägliche Hausbesuche in den ersten 10 Tagen und darüber hinaus bis zu 16 Hausbesuche in den ersten 8 Wochen. Auf ärztliche Anordnung sind auch weitere Hebammenbesuche nach der 8. Woche möglich. In dieser aufregenden Zeit der Veränderungen zielt die ganzheitliche Betreuung nach der Geburt darauf ab, Ihre Fragen und Probleme zu klären, zu unterstützen, dass Sie und Ihr Kind sich wohlfühlen und Ihre Beziehung zueinander gestärkt wird.